Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für den allgemein verbindlichen Beherbergungsvertrag zur Vermietung von Zimmern und Ferienwohnungen sowie über sämtliche weitere angebotenen Leistungen im Bereich Beherbergung und Gastronomie zwischen dem Hotel Bergland-Hof, Familie Gritsch, Lackenhäuser 34, D-94089 Neureichenau, Telefon: 08583/918940, Email: info@berglandhof.com (nachfolgend "Bergland-Hof" genannt) und seinen Kunden/Gästen.
Eine einseitige Nutzungsänderung der angebotenen Leistungen (z.B. Weitervermietung an Dritte, Verkaufsveranstaltungen in hoteleigenen Räumlichkeiten usw.) ist nicht zulässig bzw. bedarf einer schriftlichen Zustimmung.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden ohne eindeutige schriftliche Vereinbarung keine Anwendung.
Vertragsabschluss
Vertragspartner sind das Hotel Bergland-Hof, Familie Gritsch, Lackenhäuser 34, D-94089 Neureichenau und der in den Reservierungsunterlagen geführte Gast/Kunde.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Reservierungsunterlagen durch den Bergland-Hof und den Kunden oder durch die Onlinebuchung via unserer Internetpräsenz zustande.
Zur schriftlichen Bestätigung zählt auch ein Vertragsabschluss via E-Mail.
Reservierungen von Dritten werden nur auf deren Eigenverantwortung aufgenommen und vom Dritten in den Reservierungsunterlagen per Unterschrift bestätigt. Dies gilt insbesondere auch für Stornierungen.
Stornierung durch den Gast
Bei einem Rücktritt des Kunden vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Kunden in Rechnung gestellt:
- Ab gültiger Buchung: 20%
- Ab 12 Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag: 50%
- Ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag: 90%
Der Bergland-Hof empfiehlt zur Vermeidung von Stornogebühren den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Rücktritt vom Beherbergungsvertrag/Stornierung durch den Bergland-Hof
Werden die vom Bergland-Hof an den Kunden versandten Reservierungsunterlagen nicht innerhalb der auf den Reservierungsunterlagen angegebenen Frist schriftlich bestätigt oder/und es erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, so kommt kein Beherbergungsvertrag zustande. Daher kann der Bergland-Hof ohne Mitteilung an den Kunden die Kapazitäten wieder vermieten.
Weiterhin kann der Bergland-Hof vom Vertrag zurücktreten, wenn:
- Höhere Gewalt oder vom Bergland-Hof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht werden.
- Der reibungslose Ablauf des Geschäftsbetriebes durch die Reservierung beeinträchtigt wird.
- Unzumutbare Schäden vom Kunden verursacht werden.
- Das Ansehen des Bergland-Hofes in der Öffentlichkeit durch Verschulden des Kunden leidet oder gefährdet werden kann.
- Die Sicherheit vor Ort beeinträchtigt wird.
- Unvorhersehbare Umstände welche die Sicherheit gefährden.
- Eine nicht schriftlich vereinbarte Nutzungsänderung vorliegt.
- Durch Anreise mit nicht angemeldeten Haustieren, insbesondere dann, wenn die maximale Anzahl von Haustieren auf unserem Anwesen überschritten werden würde oder in der gebuchten Wohneinheit Haustiere verboten sind.
Leistung, Preise, Aufrechnung
Der Bergland-Hof ist verpflichtet, die aus dem Beherbergungsvertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde hat mit Sorge zu tragen über Logis- und Verpflegungs- sowie Getränkerechnungen und allen weiteren im Bergland-Hof gebuchten Leistungen. Tut er dies nicht, ist der Bergland-Hof berechtigt, Rechnungen in voller Höhe zu kassieren. Hierbei ist der Kunde berechtigt, auf Verlangen Tagesabrechnungen zu erhalten.
Reserviert der Kunde eine Leistung und nimmt diese nicht in Anspruch ohne innerhalb einer angemessenen Frist die Leistung zu stornieren (z.B. Massagen, Speisen etc.) so ist der Bergland-Hof berechtigt, die Leistung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Es gelten grundsätzlich die Preise aus der allgemeinen Preisliste. Ändert sich der Preis in der Preisliste zwischen Vertragsabschluss und Beherbergungsaufnahme, so gilt der vom Kunden bestätigte Preis aus den Reservierungsunterlagen.
Rechnungen des Bergland-Hofes ohne Fälligkeitsdatum sind bis spätestens zur Abreise in Bar oder mit EC zu begleichen, eine Vorabüberweisung des vereinbarten Reisepreises auf das in den Reservierungsunterlagen angegebene Konto ist ebenso möglich.
Der Bergland-Hof ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Zahlungsmodalitäten
Kreditkarten & Debitkarten
-> gegen Bank- und Bearbeitungsgebühr und nur nach vorheriger Vereinbarung
Bevorzugt und ohne Zusatzkosten:
- EC
- Überweisung
- Bar
Anzahlung bei Buchung:
20% auf den Reisepreis.
Restzahlung Reisepreis:
- in Bar, spätestens am Abreisetag
- via EC (keine Kreditkarte), spätestens am Abreisetag
- via Überweisung (Zahlungseingang bis spätestens 1 Tag vor Abreise)
Restzahlung Leistungen (z.B. Getränke, Massagen etc.)
- in Bar, spätestens am Abreisetag
- via EC (keine Kreditkarte), spätestens am Abreisetag
Zusätzliche Kosten/Beschädigungen
Fallen neben den vom Bergland-Hof angebotenen und erbrachten Standardleistungen zusätzliche Kosten an, welche durch den Gast verursacht werden (z.B. erhöhte Reinigungsleistung durch extreme Verschmutzung, unangemessene Verschwendung von Material wie etwa Handtücher, Toilettenpapier usw.), so werden diese dem Gast in Rechnung gestellt. Die Berechnungsgrundlage für diese Leistungen/Materialien bilden sowohl Preislisten der Zulieferer (wie etwa Bettwäsche/Handtücher) als auch der Vergleich zur herkömmlich erbrachten Leistung (Bsp.: Für eine Endreinigung der Ferienwohnung wird regulär eine Zeit zwischen 1,5 und 2 Stunden benötigt - überschreitet die tatsächliche Zeit dies erheblich, so wird der Mehraufwand anhand von Stunden und ggf. auch der erhöhte Bedarf von Reinigungsmitteln in voller Höhe Rechnung gestellt. Im Falle von zusätzlicher extremer Verschmutzung wie etwa Fäkalien etc. behalten wir uns vor, eine Reinigungsfirma zu beauftragen und dies in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
Die Wohneinheit ist bei Abreise in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Der Gast hat Sorge zu tragen, dass sämtliche Gegenstände, die Wohneinheit selbst und alle vom Bergland-Hof zur Verfügung gestellten Produkte in einwandfreiem Zustand überlassen werden. Dies gilt insbesondere für Einrichtungsgegenstände (Möbel, Spiegel, TV etc.), die Wohneinheit selbst (Böden, Wände, Fliesen, Lampen etc.) als auch alle benutzten Gegenstände, welche dem Verantwortungsbereich des Bergland-Hofes unterstehen (Liegen, Sauna, Schirme etc.). Sämtliche vom Bergland-Hof zur Verfügung gestellten Sachen (z.B. Elektrogeräte, Hand- und Badetücher, Saunakilts etc.) fallen ebenso unter diese Klausel. Beispiel: Wird ein Handtuch zum Haarefärben verwendet und ist dies nach Reinigung nicht mehr brauchbar, so wird der Preis für angemessenen Ersatz in Rechnung gestellt.
Zimmerbestellung, Übergabe und Rückgabe
Gebuchte Wohneinheiten stehen dem Kunden ab 15:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die genutzten Wohneinheiten bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine längere Beanspruchung der Wohneinheit durch den Gast am Abreisetag kann nur in Ausnahmefällen nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen gegen Gebühr gewährt werden. Die Rechnung ist bis spätestens zur Abreise zu begleichen. Durch verspätete Abreise entstandene Schadenersatzansprüche Dritter gehen auf den Kunden über.
Schlussbestimmungen
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden in den Reservierungsunterlagen (Beherbergungsvertrag) sind unwirksam. Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Bergland-Hof. Ausschließlicher Gerichtstand ist das Amtsgericht Passau. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Gesetzesänderungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.